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Ökodesign Ventilatoren
Europäische ErP-Richtlinie 2009/125/EG
FAQ´s
Im Januar 2015 trat die zweite Stufe mit Wirkungsgradanforderungen für Ventilatoren in Kraft, die unter die ErP-Richtlinie fallen. Demzufolge müssen u.a. Ventilatorhersteller bei der Entwicklung sicherstellen, dass alle Einheiten den neuen Rechtsvorschriften entsprechen. Um festzustellen, ob ein Ventilator die Vorgaben erfüllt, muss der FMEG (Fan and Motor Efficiency Grade; Ventilator- und Motorwirkungsgrad) berücksichtigt werden. Als Hilfestellung zur Richtlinie beantworten wir einige der am häufigsten gestellten Fragen zu den neuen Regelungen.
WOFÜR STEHT FMEG?
Es wird eine Mindestanforderung für den Wirkungsgrad definiert, die von der elektrischen Eingangsleistung des Ventilators bei seinem optimalen Wirkungsgrad abhängig ist. Der Wert ergibt sich aus dem Gesamtwirkungsgrad der Einheit, bestehend aus Ventilator und Motor. Die FMEG-Werte wurden bereits in der Verordnung Nr. 327/2011 festgelegt und variieren je nach Ventilatortyp (z.B. Axial- oder Radialventilator, vorwärts oder rückwärts gekrümmt). Für jeden Ventilatortyp gilt ein Zielwirkungsgrad, der mit seinem erforderlichen Wirkungsgrad zusammenhängt. Bei der Berechnung des Zielwirkungsgrads werden die Auswirkungen von Ventilator- und Motorgröße berücksichtigt. Der tatsächliche Wirkungsgrad von Ventilator/Motor muss mindestens dem Zielwirkungsgrad entsprechen, damit die Anforderungen an den Ventilator als erfüllt gelten. Nur Ventilatoren, die den Vorgaben entsprechen, dürfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft oder in Betrieb genommen werden.
WELCHE FAKTOREN BESTIMMEN DIE ERP-KONFORMITÄT EINES PRODUKTS?
Der Standard definiert klar, welche Informationen auf dem Produkt-/Typenschild angegeben werden müssen, einschließlich Gesamtwirkungsgrad und Wirkungsgrad bei optimalem Energiepunkt. Eine CE-Kennzeichnung muss ebenfalls vorhanden sein. Zusätzlich müssen Mess- und Wirkungsgradkategorien aufgeführt werden. Schließlich muss das Typenschild bestätigen, dass der Produktwirkungsgrad auf der Nutzung eines drehzahlregelbaren Antriebs (VSD) basiert. Verfügt ein Produkt nicht über ein solches Typenschild, sollten Kunden generell nachfragen, ob das Produkt überhaupt den geltenden Anforderungen entspricht.
GIBT ES ZULÄSSIGE AUSNAHMEN?
Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung bis 125 W und ab 500 kW sowie Ventilatoren mit Dauerbetriebstemperaturen über 100°C sind ausgenommen. In Dunstabzugshauben integrierte Ventilatoren sind ebenfalls ausgenommen, sofern die elektrische Gesamteingangsleistung unter 280 W liegt.
SIND BRANDSCHUTZVENTILATOREN AUSGENOMMEN?
Ventilatoren, die nur für kurze Zeit in Notfällen eingesetzt werden, sind ausgenommen. Erfüllt der Ventilator jedoch zwei Funktionen – wenn er z.B. auch als Teil einer Lüftungsanlage genutzt wird – muss er den Vorgaben entsprechen, wobei 5% unter dem FMEG-Ziel bereits in 2015 gefordert wurden.
WIE LAUTEN DIE TATSÄCHLICHEN FMEG-WERTE?
Der FMEG-Zielwert für einen wandmontierten Axialventilator vom Typ A ist FMEG40. Für einen Ventilator, der zu einem kanalmontierten System vom Typ D gehört, gilt FMEG58. Fläkt Woods empfiehlt Fachplanern und Ingenieuren sicherzustellen, dass verwendete Ventilatoren gemäß dem korrekten Testtyp installiert werden, damit die erwartete Leistung erbracht wird und damit eine Übereinstimmung mit den Vorgaben erreicht wird.
WENN SICH VENTILATOREN IN EINEM GEHÄUSE BEFINDEN, Z.B. BOXVENTILATOR, ENERGIERÜCKGEWINNUNGS- ODER DACHEINHEIT, MÜSSEN DIESE AUCH DIE VORGABEN ERFÜLLEN?
Lot 11 der ErP-Richtlinie regelt eindeutig, dass auch integrierte Ventilatoren und Motoren die Vorgaben erfüllen müssen. Künftig gilt für diese Produkte eine eigene Verordnung (Lot 6 und 10). Ventilatoren im Inneren von Produkteinheiten unterliegen den Vorgaben gemäß Lot 11.
KÖNNEN VENTILATOREN, DIE NICHT DEN VORGABEN ENTSPRECHEN, ALS ERSATZ FÜR VORHANDENE VENTILATOREN VERKAUFT WERDEN?
Produkte, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen nicht als Ersatz zur Nutzung in Gebäudeanwendungen verkauft werden. Der einzige Fall, in dem ein nicht-konformes Produkt innerhalb des EWR geliefert werden kann, liegt vor, wenn Ersatzteile für einen Ventilator bereitgestellt werden, die ursprünglich vor dem 1. Januar 2015 versandt wurden. In diesem Fall dürfen die erforderlichen Ersatzteile für eine Reparatur geliefert werden. Die einzige Ausnahme sind Ersatzlaufräder, bei denen eine Lieferung nicht-konformer Ausführungen generell unzulässig ist. Wird ein Ersatzlaufrad für einen Ventilator benötigt, und wurde dies vor dem 1. Januar 2015 geliefert, muss der Kunde dennoch einen neuen Ventilator erwerben, der den Vorgaben vollständig entspricht.
AUSSNAHMEN
- Lüfter mit einer Motoreingangsleistung von weniger als 125 W oder mehr als 500 kW
- ATEX-Ventilatoren in explosionsgefährdeten Bereichen
- Dedizierte Hochtemperatur-Rauchgasabsaugventilatoren für den Notfall
- Ventilatoren zum Fördern von Materialien - Industrielle Anwendungen
- Lüfter in einer toxischen oder korrosiven Umgebung
- Lüfter für Umgebungstemperaturen von 100 ° C oder höher
- Lüfter, die von nichtelektrischen Geräten angetrieben werden